Vorfälligkeitsentschädigung und steuerliche Abzugsfähigkeit

Autor/innen

  • Thomas J. Wenger

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.42

Abstract

Wer eine Festhypothek vor Ablauf der festen Laufzeit auflöst, muss in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Das Bundesgericht befasst sich nun in zwei neuen Urteilen mit der Frage, wie solche Zahlungen bei der Einkommenssteuer bzw. bei der Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen sind. Die beiden Entscheide stehen im Widerspruch zu einzelnen Lehrmeinungen und kantonalen Steuerpraktiken. Sie werden daher zu einer Harmonisierung führen, bringen aber Abgrenzungsfragen mit sich und können bei pendenten Fällen zu unbefriedigenden Veranlagungsentscheiden führen. 

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Veröffentlicht

2017-11-23

Ausgabe

Rubrik

Öffentliches Recht | droit public | diritto pubblico | public law